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Rechtliches

AGB

§ 1 – Dauer der NISV-Schulung

  1. Dauer gemäß § 2 des Schulungsvertrages.
  2. Keine vorzeitige Beendigung vor Erreichen der Pflichtveranstaltungen.
  3. Verlängerung bei wichtigen Gründen möglich.

§ 2 – Ermächtigung zur Anmeldung zur Prüfung

Ermächtigung des Umschulenden zur Prüfungsanmeldung im Namen des Umzuschulenden.

§ 3 – Schulungsstätte

Gemäß § 3 des Schulungsvertrages.

§ 4 – Pflichten des Schulenden

  1. Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit.
  2. Einsatz qualifizierter Ausbilder.
  3. Erstellung eines Schulungsplans.
  4. Bereitstellung von Schulungsmitteln.
  5. Führung von Ausbildungsnachweisen.
  6. Zuweisung schulungsbezogener Tätigkeiten.
  7. Anmeldung zu Prüfungen.

§ 5 – Pflichten der/des Schulenden

  1. Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit.
  2. Regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen.
  3. Aktive Mitarbeit und Befolgung von Anweisungen.
  4. Einhaltung der Ordnung der Schulungsstätte.
  5. Pfleglicher Umgang mit Werkzeug und Einrichtungen.
  6. Wahrung von Betriebsgeheimnissen.
  7. Führung von Ausbildungsnachweisen.
  8. Benachrichtigung bei Fernbleiben.
  9. Teilnahme an Prüfungen.

§ 6 – Kosten der Schulung

  1. Höhe gemäß § 6 des Schulungsvertrages.
  2. Kosten für Maßnahmen außerhalb der Schulungsstätte.
  3. Bereitstellung von Berufskleidung.

§ 7 – Schulungszeit

Tägliche und/oder wöchentliche Schulungszeit gemäß § 8 des Vertrages.

§ 8 – Kündigung

  1. Kündigung aus wichtigem Grund ohne Frist.
  2. Schriftform erforderlich, elektronische Form ausgeschlossen.
  3. Unwirksamkeit bei bekannter Tatsache länger als zwei Wochen.

§ 9 – Zeugnis

Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses über das Schulungsverhältnis und dessen Dauer.

§ 10 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

Berlin als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

§ 11 – Sonstige Vereinbarungen

Nebenabreden nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen des § 12 dieses Vertrages.

Nutzungsbedingungen

1. Verbot Privatnutzung

Die Hard- und Software einschließlich des dadurch ermöglichten Internetzugangs steht den Schulungsteilnehmern ausschließlich als Arbeitsmittel im Rahmen ihrer jeweiligen Schulung zur Verfügung. Die Privatnutzung ist nicht gestattet und – auch in geringem Umfang – ausdrücklich untersagt.

2. Pfleglicher Umgang und Meldung von Schäden

(1) Die Schulungsteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte Hard- und Software pfleglich zu behandeln. Dies schließt das Verbot ein, Getränke und Speisen mit in die Unterrichtsräume zu nehmen oder bei Home-Teilnahme Speisen und Getränke in unmittelbarer Nähe der Hardware zu lagern oder zu verwenden, wenn dadurch Schäden an der Hardware verursacht werden können.

(2) Schäden an der Hard- und Software, Sicherheitsprobleme, Fehler- oder Warnmeldungen sowie der Verdacht auf den Befall mit Viren, Trojanern etc. sind unverzüglich der Schulungsleitung zu melden. Im Zweifel ist stets Rücksprache mit der Schulungsleitung zu nehmen.

3. Eigenmächtige Installationen, Konfigurationsänderungen oder Dateilöschungen

Die Schulungsteilnehmer sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Schulungsleitung berechtigt, Installationen von Programmen oder auf der zur Verfügung gestellten Hardware vorzunehmende Konfigurationen an der Hard- und Software zu ändern oder in sonstiger Weise die Server und Netzwerke zu beeinträchtigen. Dies gilt auch für die Installation von Google Tasksbars und sonstigen nicht zugelassenen Clients wie Instant-Messenger. Es ist auch untersagt, das Löschen von Daten vorzunehmen oder Änderungen an der IT-Sicherheit vorzunehmen.

4. Verbotene Inhalte / Nutzung

Unzulässig ist jede Nutzung der Hard- und Software einschließlich des dadurch ermöglichten Internetzugangs, die:

  • (a) gegen strafrechtliche, datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche oder lizenz- und urheberrechtliche Bestimmungen verstößt (z. B. das Herunterladen von Daten aus dem Internet unter Verletzung der Rechte des Urhebers), oder
  • (b) beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder pornografische Inhalte aufweist, oder
  • (c) Inhalte, die die Schulungsteilnehmer stören oder ablenken könnten.

5. Schutz Zugangsdaten und Passwörter

Benutzerkennungen und Passwörter stellen eine nutzbare Sicherheit für die Systeme dar. Es ist sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugang erhalten. Die Vertraulichkeit der Daten muss gewährleistet sein.

6. Unberechtigte Bild- und Tonaufzeichnungen

Das Aufzeichnen oder Übertragen von Inhalten, besonders im Unterricht, ist strikt untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor.

7. Erfassung und Protokollierung der Nutzungsdaten

Die Schulung behält sich vor, zur Gewährleistung des Datenschutzes und zur Wahrung der Rechtssicherheit, die Nutzung der Systeme zu überwachen und zu protokollieren.

8. Missbrauchskontrollen

Eine personenbezogene Kontrolle findet im Einzelfall statt, sollte ein begründeter Verdacht bestehen, dass gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wurde.

9. Sanktionen

Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen werden geahndet, insbesondere bei groben Verletzungen der Pflichten.

Version 2.5 (November 2021)