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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Medi Metropole GmbH

für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, NiSV-Schulungen, Fachkundeschulungen, Seminare und digitale Bildungsangebote

Version 3.0

Präambel

Die Medi Metropole GmbH ist ein Bildungsträger und bietet Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im medizinischen, kosmetischen, technischen und regulatorischen Bereich an. Zum Leistungsangebot gehören insbesondere Qualifizierungen nach der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), Fachkundeschulungen, Seminare, Workshops, Inhouse-Schulungen, Prüfungsvorbereitungen sowie digitale Lernangebote in Form von Präsenz-, Hybrid- und Onlineunterricht.

Ziel der Medi Metropole GmbH ist die Durchführung hochwertiger Bildungsmaßnahmen unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen, regulatorischen und fachlichen Anforderungen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und bilden die Grundlage sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen der Medi Metropole GmbH und ihren Teilnehmern.

Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Medi Metropole GmbH (nachfolgend „Bildungsträger“) und ihren Teilnehmern über die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

(2) Sie gelten unabhängig davon, ob die Bildungsmaßnahme

  • in Präsenz,
  • online,
  • hybrid,
  • als Einzelunterricht,
  • als Gruppenunterricht,
  • im Unternehmen des Auftraggebers,
  • an einem externen Veranstaltungsort oder
  • über digitale Lernplattformen

durchgeführt wird.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsbestandteile

Bestandteile des Vertrages sind insbesondere:

  • der Schulungsvertrag,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • die Gebührenordnung,
  • die Prüfungsordnung,
  • die Hausordnung,
  • die IT- und Medienordnung,
  • die Datenschutzinformationen,
  • die Datenschutzeinwilligungen,
  • die Nutzungsbedingungen des Schülerportals,
  • organisatorische Hinweise der Medi Metropole GmbH,
  • gesetzliche Vorgaben,
  • behördliche Anforderungen,
  • die Prüfungsordnungen der jeweils zuständigen Zertifizierungs- oder Prüfungsstellen.

Im Falle von Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften sowie spezielle Vertragsregelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Schulungsvertrages dar.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung, Übersendung einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Medi Metropole GmbH zustande.

(3) Mit Vertragsschluss wird der Schulungsplatz verbindlich reserviert. Die Medi Metropole GmbH beginnt unverzüglich mit organisatorischen Maßnahmen, insbesondere der Ressourcen-, Personal-, Raum-, Termin- und Dozentenplanung.

(4) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach wirksamem Vertragsschluss und – soweit vereinbart – nach Eingang der vereinbarten Vergütung oder Anzahlung.

(5) Die Anmeldung kann schriftlich oder – soweit angeboten – elektronisch erfolgen. Elektronische Anmeldungen stehen schriftlichen Anmeldungen gleich.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Bildungsmaßnahme ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Schulungsvertrag, der Leistungsbeschreibung sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.

(2) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Unterrichtsinhalte, Reihenfolgen, Unterrichtszeiten, Räume oder Dozenten aus sachlichen oder organisatorischen Gründen anzupassen, sofern dadurch das Ausbildungsziel nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Die Durchführung kann in Präsenz, digital oder in hybrider Form erfolgen, soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies zulassen.

(4) Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft oder an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

§ 5 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen, organisatorischen und vertraglichen Voraussetzungen für die Teilnahme eigenverantwortlich zu erfüllen.

(2) Erforderliche Unterlagen, Nachweise und Identitätsdokumente sind vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht einzureichen.

(3) Werden erforderliche Unterlagen trotz Aufforderung nicht vorgelegt oder bestehen begründete Zweifel an deren Richtigkeit, kann die Medi Metropole GmbH die Teilnahme bis zur Klärung verweigern.

(4) Für Nachteile, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Teilnehmers beruhen, haftet die Medi Metropole GmbH nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Lehrgangsgebühren

(1) Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Schulungsvertrag, Angebot oder der Gebührenordnung ausgewiesenen Lehrgangsgebühren.

(2) Die Lehrgangsgebühr umfasst ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

(3) Zusätzliche Leistungen, insbesondere Nachholunterricht, Sondertermine, Ersatzbescheinigungen, Zweitschriften, Dokumentenduplikate oder individuell vereinbarte Zusatzleistungen, werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet.

(4) Alle Preisangaben verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Vergütung, Zahlungsbedingungen, Rücktritt und Vertragsdurchführung

§ 7 Fälligkeit der Vergütung

(1) Die vereinbarte Lehrgangsgebühr ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Ratenzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Gerät der Teilnehmer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem nicht unerheblichen Teil hiervon in Verzug, ist die Medi Metropole GmbH berechtigt, den gesamten noch offenen Restbetrag sofort fällig zu stellen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei auf das angegebene Geschäftskonto der Medi Metropole GmbH zu leisten.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel der Bildungsmaßnahme besteht nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(2) Darüber hinaus ist die Medi Metropole GmbH berechtigt,

  • weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten,
  • den Zugang zum Schülerportal sowie zu digitalen Lerninhalten vorübergehend zu sperren, soweit dies die Durchführung der Bildungsmaßnahme nicht unzulässig beeinträchtigt,
  • Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen,
  • offene Forderungen an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen zur Beitreibung zu übergeben.

(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden gesetzlichen Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 9 Verbindliche Anmeldung

(1) Mit Vertragsschluss wird der Schulungsplatz verbindlich reserviert.

(2) Der Teilnehmer erkennt an, dass die Medi Metropole GmbH unmittelbar nach Vertragsschluss organisatorische Leistungen erbringt. Hierzu zählen insbesondere:

  • Personalplanung,
  • Raumplanung,
  • Dozenteneinsatz,
  • Unterrichtsvorbereitung,
  • Prüfungsorganisation,
  • Verwaltung,
  • Einrichtung digitaler Zugänge.

(3) Die Anmeldung ist verbindlich. Gesetzliche Widerrufsrechte sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Umbuchungen

(1) Umbuchungen auf einen anderen Kurstermin oder Lehrgang bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Medi Metropole GmbH.

(2) Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

(3) Soweit einer Umbuchung zugestimmt wird, kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben werden.

§ 11 Rücktritt vor Lehrgangsbeginn

(1) Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses bereits erloschen ist, kann der Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

(2) In diesem Fall ist die Medi Metropole GmbH berechtigt, eine angemessene pauschalierte Entschädigung zu verlangen, deren Höhe sich am gewöhnlichen organisatorischen Aufwand und dem typischerweise entstehenden Schaden orientiert.

(3) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Medi Metropole GmbH bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

§ 12 Kündigung nach Lehrgangsbeginn

(1) Nach Beginn der Bildungsmaßnahme ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwendungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

§ 13 Nichterscheinen und Abbruch

(1) Erscheint der Teilnehmer nicht zum Unterricht oder bricht die Bildungsmaßnahme aus persönlichen Gründen ab, begründet dies grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits fälliger Lehrgangsgebühren, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Ein Anspruch auf kostenlose Wiederholung einzelner Unterrichtseinheiten besteht nicht.

(3) Die Medi Metropole GmbH kann freiwillig Nachholtermine oder Ersatzleistungen anbieten. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

§ 14 Krankheit und Verhinderung

(1) Erkrankungen oder sonstige Hinderungsgründe sind der Medi Metropole GmbH unverzüglich mitzuteilen.

(2) Soweit organisatorisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, kann die Medi Metropole GmbH aus Kulanz Ersatztermine oder Umbuchungen anbieten.

(3) Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 15 Absage oder Änderung durch die Medi Metropole GmbH

(1) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Bildungsmaßnahmen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder organisatorisch anzupassen.

(2) Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Erkrankung von Dozenten,
  • behördliche Anordnungen,
  • höhere Gewalt,
  • technische Störungen,
  • Cyberangriffe,
  • Ausfall digitaler Systeme,
  • Sicherheitsgründe,
  • Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl.

(3) Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden in diesen Fällen nach Wahl der Medi Metropole GmbH auf einen Ersatztermin angerechnet oder erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.

Kapitel III

Besondere Teilnahmebedingungen für Schulungen, NiSV-Ausbildungen und Fachkundemaßnahmen

§ 17 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Bildungsmaßnahme sämtliche von der Medi Metropole GmbH angeforderten Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht einzureichen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Anmeldeunterlagen
  • Rechnungsanschrift
  • Vorqualifikationen
  • Teilnahmevoraussetzungen
  • gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen
  • Einwilligungen
  • sonstige für die Durchführung erforderliche Dokumente.

(3) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, die Teilnahme bis zur vollständigen Vorlage sämtlicher Unterlagen zurückzustellen.

(4) Bereits vereinbarte Vergütungspflichten bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 18 Anwesenheitspflicht

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, an sämtlichen Unterrichtseinheiten pünktlich und vollständig teilzunehmen.

(2) Bei Lehrgängen mit gesetzlichen Anwesenheitsvorgaben gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen oder prüfungsrechtlichen Anforderungen.

(3) Fehlzeiten können dazu führen, dass

  • Teilnahmebescheinigungen,
  • Leistungsnachweise,
  • Prüfungszulassungen oder
  • Zertifikate

nicht ausgestellt werden können.

(4) Über die Anerkennung von Fehlzeiten entscheidet die Medi Metropole GmbH unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen oder prüfungsrechtlichen Vorgaben.

§ 19 Verspätungen

(1) Unterricht beginnt zu den bekanntgegebenen Zeiten.

(2) Wiederholte oder erhebliche Verspätungen können dokumentiert und nach den geltenden Vorgaben als Fehlzeit berücksichtigt werden.

(3) Die Entscheidung hierüber trifft die Schulungsleitung.

§ 20 Fehlzeiten

(1) Versäumte Unterrichtseinheiten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder kostenlose Wiederholung.

(2) Soweit organisatorisch möglich, kann die Medi Metropole GmbH kostenpflichtige Nachholtermine anbieten.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin besteht nicht.

§ 21 Onlineunterricht

(1) Der Teilnehmer hat die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Onlineunterricht eigenverantwortlich sicherzustellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • stabile Internetverbindung
  • geeigneter Computer oder Tablet
  • Kamera
  • Mikrofon
  • Lautsprecher.

(2) Soweit zur Identitätsfeststellung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich, ist die Kamera während des Unterrichts eingeschaltet zu halten.

(3) Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass

  • keine unbefugten Personen teilnehmen,
  • der Unterricht nicht aufgezeichnet wird,
  • keine Störungen verursacht werden.

(4) Technische Probleme im Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederholung einzelner Unterrichtseinheiten.

§ 22 Identitätsfeststellung

(1) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, vor, während und nach einer Bildungsmaßnahme die Identität des Teilnehmers zu überprüfen.

(2) Hierzu kann jederzeit die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden.

(3) Bestehen berechtigte Zweifel an der Identität, kann die Teilnahme bis zur Klärung verweigert werden.

§ 23 Verhalten während des Unterrichts

(1) Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass Unterricht, Dozenten, Mitarbeiter und andere Teilnehmer nicht beeinträchtigt werden.

(2) Den Anweisungen der Dozenten, Prüfer und der Schulungsleitung ist Folge zu leisten.

(3) Untersagt sind insbesondere:

  • Beleidigungen
  • Bedrohungen
  • Diskriminierungen
  • aggressive Verhaltensweisen
  • sexuelle Belästigungen
  • erhebliche Unterrichtsstörungen
  • vorsätzliche Sachbeschädigungen.

§ 24 Praktischer Unterricht

(1) Praktische Übungen dürfen ausschließlich unter Anleitung der Dozenten durchgeführt werden.

(2) Sicherheits-, Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften sind jederzeit einzuhalten.

(3) Teilnehmer dürfen Geräte ausschließlich entsprechend ihrer Einweisung benutzen.

(4) Die Medi Metropole GmbH kann Teilnehmer von praktischen Übungen ausschließen, wenn Sicherheitsvorschriften missachtet werden.

§ 25 Täuschungsversuche

(1) Täuschungsversuche bei Leistungsnachweisen, internen Prüfungen oder sonstigen Leistungsbewertungen sind unzulässig.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • unerlaubte Hilfsmittel
  • Identitätstäuschungen
  • Nutzung nicht zugelassener elektronischer Geräte
  • unerlaubte Kommunikation
  • unzulässige Nutzung von KI-Systemen entgegen den Prüfungsvorgaben.

(3) Festgestellte Täuschungsversuche können dazu führen, dass die betreffende Prüfungsleistung als nicht bestanden bewertet oder der Teilnehmer von der Prüfung ausgeschlossen wird. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Prüfungsregelungen.

§ 26 Ausschluss von der Bildungsmaßnahme

Die Medi Metropole GmbH kann Teilnehmer insbesondere dann von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn diese

  • den Unterricht nachhaltig stören,
  • gegen diese AGB oder die Hausordnung verstoßen,
  • Sicherheitsvorschriften missachten,
  • Dozenten, Mitarbeiter oder Teilnehmer gefährden,
  • vorsätzlich falsche Angaben machen,
  • die Durchführung der Bildungsmaßnahme erheblich beeinträchtigen.

Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

§ 27 Prüfungszulassung

(1) Die Medi Metropole GmbH prüft die organisatorischen Voraussetzungen für eine Anmeldung zu internen oder externen Prüfungen.

(2) Ein Anspruch auf Prüfungszulassung besteht nur, wenn sämtliche gesetzlichen, prüfungsrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 28 Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate

(1) Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden nach Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen ausgestellt.

(2) Ersatzbescheinigungen oder Zweitschriften können gegen Erstattung des Verwaltungsaufwandes erstellt werden.

§ 29 Schülerportal

(1) Das Schülerportal dient ausschließlich der Durchführung der Bildungsmaßnahmen.

(2) Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Die Medi Metropole GmbH kann Zugänge bei Missbrauch oder aus Sicherheitsgründen sperren oder zurücksetzen.

§ 30 Schlussbestimmungen dieses Kapitels

Dieses Kapitel ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweiligen Schulungsvertrag. Soweit gesetzliche oder prüfungsrechtliche Vorschriften strengere Anforderungen enthalten, gehen diese vor.

Kapitel IV

Hausordnung, Verhaltenspflichten, Urheberrecht und IT-Nutzung

§ 31 Hausrecht

(1) Das Hausrecht an sämtlichen Schulungs-, Verwaltungs-, Prüfungs-, Praxis- und Nebenräumen sowie an allen digitalen Unterrichtsplattformen steht ausschließlich der Medi Metropole GmbH oder den von ihr beauftragten Personen zu.

(2) Den Anweisungen der Geschäftsführung, der Schulungsleitung, der Dozenten, Prüfer sowie sonstiger beauftragter Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

(3) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Bildungsmaßnahme erheblich beeinträchtigen oder gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die Hausordnung verstoßen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen oder des Geländes zu verweisen.

§ 32 Verhalten der Teilnehmer

(1) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu einem respektvollen und professionellen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Dozenten, Prüfern, Gästen und anderen Teilnehmern.

(2) Untersagt sind insbesondere:

  • Beleidigungen,
  • Bedrohungen,
  • Mobbing,
  • Diskriminierungen,
  • sexuelle Belästigungen,
  • aggressives Verhalten,
  • Störungen des Unterrichts,
  • Sachbeschädigungen,
  • Einschüchterungen,
  • vorsätzlich falsche Anschuldigungen gegen Mitarbeiter oder Teilnehmer.

(3) Wiederholte oder erhebliche Verstöße können zum Ausschluss von der Bildungsmaßnahme führen.

§ 33 Sicherheit und Gesundheitsschutz

(1) Sämtliche Sicherheits-, Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten.

(2) Notausgänge, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden.

(3) Gefahren, Unfälle oder Beschädigungen sind unverzüglich der Schulungsleitung zu melden.

§ 34 Alkohol, Drogen und berauschende Mittel

(1) Die Teilnahme an Unterricht, Prüfungen oder praktischen Übungen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist unzulässig.

(2) Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet ist, kann die Medi Metropole GmbH die Teilnahme für den betreffenden Tag untersagen.

§ 35 Nutzung von Geräten

(1) Medizinische Geräte, Laseranlagen, IPL-Systeme, Ultraschallgeräte sowie sämtliche Schulungsgeräte dürfen ausschließlich entsprechend der Einweisung und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften genutzt werden.

(2) Eigenmächtige Veränderungen an Geräten, Software oder Sicherheitseinrichtungen sind untersagt.

(3) Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

§ 36 Urheberrecht

(1) Sämtliche Unterrichtsunterlagen, Skripte, Präsentationen, Lehrkonzepte, Videos, Fotografien, Grafiken, Prüfungsfragen, Datenbanken, Software sowie sämtliche digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben ausschließlich bei der Medi Metropole GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern.

(3) Dem Teilnehmer wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Lernzweck eingeräumt.

§ 37 Verbot der Weitergabe

(1) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Medi Metropole GmbH ist insbesondere untersagt,

  • Unterrichtsunterlagen zu vervielfältigen,
  • PDF-Dateien weiterzugeben,
  • Prüfungsfragen zu veröffentlichen,
  • Videos oder Präsentationen zu verbreiten,
  • Unterrichtskonzepte zu kopieren,
  • Inhalte auf Webseiten oder sozialen Netzwerken zu veröffentlichen,
  • Inhalte für eigene Schulungen oder für Wettbewerber zu verwenden, soweit dadurch Rechte der Medi Metropole GmbH verletzt werden.

(2) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

§ 38 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

(1) Foto-, Audio-, Video- oder Bildschirmaufnahmen während des Unterrichts oder von Prüfungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Medi Metropole GmbH zulässig.

(2) Dies gilt auch für:

  • Bildschirmaufzeichnungen,
  • Livestreams,
  • KI-gestützte Mitschnitte,
  • automatische Transkriptionsdienste.

(3) Die unbefugte Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen.

§ 39 Nutzung von Künstlicher Intelligenz

(1) Der Einsatz von KI-Systemen ist zulässig, soweit dies im jeweiligen Unterricht oder bei Leistungsnachweisen ausdrücklich gestattet wird.

(2) KI-generierte Inhalte sind bei Leistungsabgaben kenntlich zu machen, sofern dies von der Medi Metropole GmbH verlangt wird.

(3) Die unerlaubte Nutzung von KI während Prüfungen oder Leistungsnachweisen kann nach Maßgabe der Prüfungsordnung als Täuschungsversuch gewertet werden.

§ 40 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

(2) Teilnehmer verpflichten sich, nicht öffentlich bekannte Informationen über interne Abläufe, Prüfungsinhalte, Lehrkonzepte und organisatorische Prozesse vertraulich zu behandeln, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 41 IT- und WLAN-Nutzung

(1) Die bereitgestellte IT-Infrastruktur dient ausschließlich Ausbildungszwecken.

(2) Untersagt sind insbesondere:

  • das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen,
  • die Installation nicht genehmigter Software,
  • Angriffe auf Netzwerke,
  • das Auslesen oder Kopieren von Systemdaten,
  • die Nutzung für rechtswidrige Zwecke,
  • das Verbreiten von Schadsoftware.

(3) Bei Sicherheitsvorfällen kann die Medi Metropole GmbH den Zugang zu IT-Systemen vorübergehend sperren.

§ 42 Digitale Lernplattform

(1) Der Zugang zum Schülerportal und zu digitalen Lernplattformen ist personenbezogen.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Zugänge bei Missbrauch oder Sicherheitsbedenken vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

§ 43 Elektronische Kommunikation

(1) Organisatorische Mitteilungen können in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Schülerportal, erfolgen.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.

§ 44 Schlussbestimmungen dieses Kapitels

Die Regelungen dieses Kapitels dienen dem Schutz der Teilnehmer, Mitarbeiter, Unterrichtsmaterialien und technischen Einrichtungen sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahmen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Kapitel V

Haftung, Datenschutz, höhere Gewalt und Schlussbestimmungen

§ 45 Datenschutz

(1) Die Medi Metropole GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder aufgrund einer wirksamen Einwilligung erforderlich ist.

(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

§ 46 Speicherung und Dokumentation

(1) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, sämtliche vertragsbezogenen Vorgänge zu dokumentieren.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Anmeldungen
  • Verträge
  • Rechnungen
  • Zahlungen
  • Anwesenheitslisten
  • Fehlzeiten
  • Prüfungsdaten
  • Zertifikate
  • E-Mail-Kommunikation
  • digitale Zustimmungen
  • elektronische Signaturen

(2) Die Speicherung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

§ 47 Elektronische Dokumente

(1) Rechnungen, Teilnahmebestätigungen, Zertifikate, Verträge sowie sonstige Dokumente dürfen elektronisch erstellt und übermittelt werden.

(2) Elektronische Dokumente stehen schriftlichen Dokumenten gleich, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 48 Haftung

(1) Die Medi Metropole GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Medi Metropole GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

§ 49 Haftung des Teilnehmers

(1) Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig an Gebäuden, Inventar, technischen Einrichtungen oder Schulungsgeräten verursachen.

(2) Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich der Schulungsleitung mitzuteilen.

§ 50 Persönliche Gegenstände

(1) Für Garderobe, Bargeld, Schmuck, Mobiltelefone, Laptops oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt die Medi Metropole GmbH keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Hiervon unberührt bleibt die Haftung in den gesetzlich zwingenden Fällen.

§ 51 Höhere Gewalt

(1) Kann eine Bildungsmaßnahme aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, ist die Medi Metropole GmbH berechtigt, Termine zu verschieben, Unterricht digital durchzuführen oder organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Pandemien,
  • Epidemien,
  • Krieg,
  • Terroranschläge,
  • behördliche Anordnungen,
  • Stromausfälle,
  • Serverausfälle,
  • Cyberangriffe,
  • Internetausfälle,
  • Streiks,
  • Ausfälle von Drittanbietern.

(3) Schadensersatzansprüche wegen solcher Ereignisse bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 52 Elektronische Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen der Medi Metropole GmbH und dem Teilnehmer kann in Textform erfolgen.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Informationen übermittelt werden können über:

  • E-Mail
  • Schülerportal
  • Kundenkonto
  • digitale Lernplattform
  • sonstige vereinbarte elektronische Kommunikationswege.

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

§ 53 Änderungen der Bildungsmaßnahme

(1) Gesetzliche Änderungen, Änderungen von Prüfungsordnungen, behördliche Vorgaben oder organisatorische Erfordernisse können Anpassungen der Bildungsmaßnahme erforderlich machen.

(2) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Unterrichtsinhalte, Unterrichtsformen, Termine, Räume, technische Plattformen oder Dozenten entsprechend anzupassen, sofern hierdurch das Ausbildungsziel nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 54 Beschwerden

(1) Beschwerden sind möglichst unverzüglich gegenüber der Schulungsleitung anzuzeigen.

(2) Die Medi Metropole GmbH wird jede Beschwerde prüfen und sich um eine sachgerechte Klärung bemühen.

(3) Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

§ 55 Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit gesetzlich zulässig und der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

§ 56 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 57 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.

Kapitel VI

Besondere Vertragsbestimmungen für Bildungsmaßnahmen

§ 58 Firmenkunden und Sammelanmeldungen

(1) Meldet ein Unternehmen mehrere Teilnehmer zu einer Bildungsmaßnahme an, gilt das anmeldende Unternehmen als Vertragspartner, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Der Vertragspartner haftet für die vollständige Zahlung der vereinbarten Lehrgangsgebühren.

(3) Der Austausch einzelner Teilnehmer ist vor Lehrgangsbeginn nach vorheriger Zustimmung der Medi Metropole GmbH möglich, sofern hierdurch keine gesetzlichen oder organisatorischen Vorgaben verletzt werden.

§ 59 Bildungsgutscheine und öffentliche Förderungen

(1) Soweit Lehrgangsgebühren ganz oder teilweise durch öffentliche Stellen übernommen werden, bleibt der Teilnehmer verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

(2) Werden Förderleistungen aufgrund von Umständen versagt oder zurückgefordert, die der Teilnehmer zu vertreten hat, kann die Medi Metropole GmbH die daraus entstehenden Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Teilnehmer geltend machen.

§ 60 Internationale Teilnehmer

(1) Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sämtliche für ihre Teilnahme erforderlichen aufenthalts-, arbeits- oder berufsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

(2) Die Medi Metropole GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass ausgestellte Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate im Ausland anerkannt werden.

§ 61 Unterrichtssprache

(1) Die Unterrichtssprache ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

(2) Ein Anspruch auf Übersetzungen oder Unterricht in einer anderen Sprache besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 62 Inhouse-Schulungen

(1) Bei Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stellt dieser geeignete Räume sowie die erforderliche Infrastruktur bereit.

(2) Der Auftraggeber gewährleistet die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften in seinen Räumlichkeiten.

§ 63 Digitale Prüfungen

(1) Soweit Prüfungen digital durchgeführt werden, kann die Medi Metropole GmbH angemessene Maßnahmen zur Identitätsfeststellung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs vorsehen.

(2) Die jeweiligen Anforderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 64 Archivierung

(1) Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und prüfungsrelevante Unterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert.

(2) Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können Unterlagen datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet werden.

§ 65 Beschwerden und Verbesserungsvorschläge

(1) Teilnehmer können Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge jederzeit schriftlich oder in Textform einreichen.

(2) Die Medi Metropole GmbH wird eingehende Hinweise prüfen und im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten bearbeiten.

§ 66 Qualitätsmanagement

(1) Die Medi Metropole GmbH entwickelt ihre Bildungsangebote kontinuierlich weiter.

(2) Zur Qualitätssicherung können Evaluationen, Teilnehmerbefragungen und interne Qualitätskontrollen durchgeführt werden.

§ 67 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die Medi Metropole GmbH kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Vorgaben oder organisatorischer Entwicklungen erforderlich ist.

(2) Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder die Vertragsparteien eine entsprechende Vereinbarung treffen.

§ 68 Schlussregelung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Schulungsvertrag die vertragliche Grundlage sämtlicher Bildungsmaßnahmen der Medi Metropole GmbH. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Kapitel VII

Schutz des geistigen Eigentums, Markenrechte und Vertraulichkeit

§ 69 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche durch die Medi Metropole GmbH entwickelten Schulungsunterlagen, Lehrkonzepte, Präsentationen, Skripte, Videos, Fotografien, Grafiken, Illustrationen, Prüfungsunterlagen, Lernkarten, digitale Inhalte, Datenbanken, Software, KI-gestützte Lernsysteme sowie sämtliche sonstigen Ausbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Sämtliche Eigentums-, Nutzungs-, Urheber-, Marken-, Datenbank- und Leistungsschutzrechte verbleiben ausschließlich bei der Medi Metropole GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern.

(3) Der Teilnehmer erhält ausschließlich ein einfaches, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen Zweck der gebuchten Bildungsmaßnahme.

§ 70 Weitergabeverbot

Es ist insbesondere untersagt,

  • Unterrichtsunterlagen zu kopieren,
  • Skripte weiterzugeben,
  • PDF-Dateien zu veröffentlichen,
  • Präsentationen zu vervielfältigen,
  • Videos aufzunehmen,
  • Unterricht aufzuzeichnen,
  • Bildschirmaufnahmen anzufertigen,
  • Prüfungsfragen zu verbreiten,
  • digitale Inhalte herunterzuladen oder systematisch zu speichern, soweit dies technisch untersagt ist,
  • Inhalte auf sozialen Netzwerken zu veröffentlichen,
  • Inhalte Dritten zugänglich zu machen.

§ 71 Nutzung zu Wettbewerbszwecken

Die Unterrichtsinhalte dürfen weder ganz noch teilweise für

  • eigene Schulungen,
  • Konkurrenzunternehmen,
  • kommerzielle Seminare,
  • Online-Kurse,
  • Coachingangebote,
  • Ausbildungsprogramme

verwendet werden, soweit dadurch Rechte der Medi Metropole GmbH verletzt werden.

Gesetzliche Schranken des Urheberrechts bleiben unberührt.

§ 72 Schutz der Prüfungsunterlagen

(1) Sämtliche Prüfungsfragen, Musterlösungen, Bewertungsbögen, Bewertungsrichtlinien sowie interne Bewertungssysteme stellen vertrauliche Ausbildungsunterlagen dar.

(2) Jede Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

§ 73 Vertraulichkeit

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für

  • Unterrichtskonzepte,
  • interne Abläufe,
  • Prüfungsfragen,
  • Bewertungssysteme,
  • Software,
  • digitale Plattformen,
  • Dozentenunterlagen,
  • interne Organisationsprozesse.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Bildungsmaßnahme fort.

§ 74 Geschäftsgeheimnisse

Soweit Teilnehmer im Rahmen der Ausbildung Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der Medi Metropole GmbH oder ihrer Kooperationspartner erlangen, verpflichten sie sich zur Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

§ 75 Markenrechte

“Medi Metropole”

“Medi Metropole GmbH”

“NISV.ONLINE”

sowie sämtliche Logos, Kennzeichen und Marken der Medi Metropole GmbH dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder genutzt noch verändert oder veröffentlicht werden, soweit gesetzliche Ausnahmen nicht eingreifen.

§ 76 Digitale Inhalte

Alle digitalen Inhalte bleiben Eigentum der Medi Metropole GmbH.

Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung oder unbegrenzten Zugriff besteht nicht.

Digitale Inhalte können nach Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer deaktiviert werden.

§ 77 Zugang zum Schülerportal

Der Teilnehmer verpflichtet sich,

  • sein Passwort geheim zu halten,
  • keine Zugangsdaten weiterzugeben,
  • keine fremden Accounts zu nutzen,
  • keine automatisierten Zugriffe vorzunehmen,
  • keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen.

Bei Verdacht eines Missbrauchs kann der Zugang vorübergehend gesperrt werden.

§ 78 Datensicherheit

Der Teilnehmer verpflichtet sich,

  • keine Schadsoftware einzuschleusen,
  • keine Systeme anzugreifen,
  • keine Daten auszulesen,
  • keine Sicherheitslücken auszunutzen,
  • keine Inhalte zu manipulieren.

Verstöße können den Ausschluss von der Bildungsmaßnahme sowie weitere gesetzliche Ansprüche nach sich ziehen.

§ 79 Social Media

Die Veröffentlichung von

  • Unterrichtsinhalten,
  • Prüfungsfragen,
  • internen Abläufen,
  • Teilnehmerlisten,
  • personenbezogenen Daten,
  • internen Dokumenten,
  • Videos aus dem Unterricht

bedarf der vorherigen Zustimmung der Medi Metropole GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

Das Recht auf zulässige Meinungsäußerung sowie gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 80 KI-Systeme

Die Nutzung künstlicher Intelligenz im Unterricht richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der Medi Metropole GmbH.

Soweit KI-Systeme im Rahmen von Leistungsnachweisen nicht zugelassen sind, gilt deren Nutzung als unzulässiges Hilfsmittel nach Maßgabe der Prüfungsordnung.

§ 81 Archivierung

Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Unterrichtsunterlagen, Anwesenheitslisten, Prüfungsprotokolle und organisatorische Dokumente entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu archivieren.

§ 82 Schlussbestimmungen dieses Kapitels

Dieses Kapitel dient dem Schutz des geistigen Eigentums, der Qualität der Bildungsmaßnahmen sowie der berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Medi Metropole GmbH.

Kapitel VIII

Ordnungsmaßnahmen, Hausrecht und Sicherheit

§ 83 Grundsatz

(1) Die Medi Metropole GmbH ist bestrebt, allen Teilnehmern eine sichere, respektvolle und störungsfreie Lernumgebung zu gewährleisten.

(2) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Bildungsmaßnahme nicht zu beeinträchtigen.

§ 84 Hausrecht

(1) Das Hausrecht wird ausschließlich durch die Geschäftsführung oder von ihr beauftragte Personen ausgeübt.

(2) Den Anweisungen der Geschäftsführung, der Schulungsleitung, der Dozenten, Prüfer sowie beauftragter Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

(3) Das Hausrecht erstreckt sich auf sämtliche Schulungsräume, Praxisräume, Verwaltungsräume, Außenanlagen sowie sämtliche digitalen Unterrichtsplattformen.

§ 85 Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften kann die Medi Metropole GmbH unter Berücksichtigung des Einzelfalls angemessene Ordnungsmaßnahmen ergreifen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • mündliche Ermahnung,
  • schriftliche Verwarnung,
  • Ausschluss von einzelnen Unterrichtseinheiten,
  • Ausschluss von praktischen Übungen,
  • Ausschluss von Prüfungen, soweit nach den jeweiligen Prüfungsregelungen zulässig,
  • Hausverbot,
  • außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 86 Unterrichtsstörungen

Als erhebliche Unterrichtsstörungen gelten insbesondere:

  • wiederholte Missachtung von Anweisungen,
  • Beleidigungen,
  • Bedrohungen,
  • aggressives Verhalten,
  • Mobbing,
  • Diskriminierungen,
  • vorsätzliche Sachbeschädigungen,
  • fortgesetzte Störungen des Unterrichtsbetriebes,
  • vorsätzliche Behinderung anderer Teilnehmer.

§ 87 Gewalt und Bedrohungen

Jede Form körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Einschüchterung gegenüber Mitarbeitern, Dozenten, Prüfern, Teilnehmern oder Besuchern ist unzulässig.

In schweren Fällen kann die Medi Metropole GmbH die betreffende Person unverzüglich von der weiteren Teilnahme ausschließen und erforderlichenfalls weitere rechtliche Schritte prüfen.

§ 88 Waffen und gefährliche Gegenstände

Das Mitführen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Soweit dies zur Sicherheit erforderlich ist, kann die Medi Metropole GmbH das Mitführen bestimmter Gegenstände untersagen.

§ 89 Alkohol und berauschende Mittel

(1) Die Teilnahme an Unterricht, Prüfungen oder praktischen Übungen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist unzulässig.

(2) Bestehen objektive Anhaltspunkte für eine fehlende sichere Teilnahme, kann die Medi Metropole GmbH den Teilnehmer für die betreffende Veranstaltung ausschließen.

§ 90 Belästigung und Diskriminierung

Diskriminierungen, sexuelle Belästigungen, rassistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen sowie vergleichbare Verhaltensweisen werden nicht geduldet.

Verstöße können angemessene Ordnungsmaßnahmen nach § 85 nach sich ziehen.

§ 91 Schutz von Mitarbeitern

Mitarbeiter, Dozenten, Prüfer sowie sonstige Beauftragte der Medi Metropole GmbH sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit Respekt zu behandeln.

Beleidigungen, Bedrohungen oder unzulässige Eingriffe in deren Persönlichkeitsrechte können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

§ 92 Notfälle

Im Brand-, Unfall-, Evakuierungs- oder sonstigen Gefahrenfall sind sämtliche Anweisungen der verantwortlichen Personen unverzüglich zu befolgen.

§ 93 Erste Hilfe

Unfälle sowie gesundheitliche Notfälle sind unverzüglich einem Mitarbeiter der Medi Metropole GmbH zu melden.

§ 94 Brandschutz

Brandschutzvorschriften sowie Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

Die missbräuchliche Nutzung von Feuerlöschern oder Sicherheitseinrichtungen ist untersagt.

§ 95 Sachbeschädigungen

Beschädigungen an Gebäuden, Inventar, Geräten oder sonstigen Einrichtungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

§ 96 Schlussbestimmungen dieses Kapitels

Die Regelungen dieses Kapitels dienen der Sicherheit aller Teilnehmer, Mitarbeiter und Besucher sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahmen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Kapitel IX

Digitale Bildungsangebote, Online-Unterricht und elektronische Systeme

§ 97 Geltungsbereich

(1) Dieses Kapitel gilt für sämtliche digitalen Bildungsangebote der Medi Metropole GmbH.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Online-Unterricht
  • Hybrid-Unterricht
  • Videokonferenzen
  • Webinare
  • Livestreams
  • digitale Lernplattformen
  • Schülerportal
  • E-Learning
  • digitale Prüfungen
  • digitale Schulungsunterlagen

§ 98 Technische Voraussetzungen

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme bereitzustellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • geeigneter Computer oder Tablet
  • aktuelle Internetverbindung
  • Kamera
  • Mikrofon
  • Lautsprecher
  • aktueller Webbrowser

(2) Die Medi Metropole GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Hard- oder Software des Teilnehmers.

§ 99 Identifikation

(1) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, die Identität des Teilnehmers jederzeit festzustellen.

(2) Hierzu kann insbesondere verlangt werden:

  • Einschalten der Kamera
  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Bestätigung persönlicher Daten
  • Authentifizierung über das Schülerportal

§ 100 Nutzung des Schülerportals

(1) Das Schülerportal dient ausschließlich der Durchführung der gebuchten Bildungsmaßnahmen.

(2) Es ist untersagt,

  • Zugangsdaten weiterzugeben,
  • fremde Benutzerkonten zu verwenden,
  • Inhalte automatisiert herunterzuladen,
  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
  • Manipulationen vorzunehmen,
  • Inhalte unbefugt zu vervielfältigen.

§ 101 Digitale Unterrichtsmaterialien

(1) Digitale Unterlagen werden ausschließlich zur persönlichen Nutzung bereitgestellt.

(2) Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.

(3) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Inhalte nach Abschluss der Bildungsmaßnahme oder nach Ablauf vereinbarter Nutzungsfristen zu deaktivieren.

§ 102 Aufzeichnungen

(1) Aufzeichnungen des Unterrichts durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Medi Metropole GmbH zulässig.

(2) Dies gilt insbesondere für:

  • Bildschirmaufzeichnungen
  • Videoaufnahmen
  • Audioaufnahmen
  • KI-Transkriptionen
  • automatische Mitschriften

§ 103 Digitale Kommunikation

(1) Vertragsbezogene Informationen dürfen elektronisch übermittelt werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Rechnungen
  • Teilnahmebestätigungen
  • Zugangsdaten
  • Terminänderungen
  • organisatorische Hinweise
  • Zertifikate
  • Mitteilungen über das Schülerportal

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.

§ 104 Systemverfügbarkeit

(1) Die Medi Metropole GmbH bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit ihrer digitalen Systeme.

(2) Kurzzeitige Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder technischen Störungen lassen die vertraglichen Rechte und Pflichten unberührt, soweit die Einschränkungen angemessen sind.

§ 105 Wartungsarbeiten

Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, ihre Systeme zur Durchführung notwendiger Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungsmaßnahmen vorübergehend einzuschränken.

§ 106 Datensicherheit

Teilnehmer verpflichten sich,

  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
  • ihre Endgeräte angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen,
  • keine Schadsoftware einzuschleusen,
  • keine Sicherheitslücken auszunutzen,
  • keine Daten anderer Teilnehmer abzurufen oder zu verändern.

§ 107 Digitale Leistungsnachweise

Soweit Leistungsnachweise digital durchgeführt werden, gelten ergänzend die jeweilige Prüfungsordnung sowie die organisatorischen Vorgaben der Medi Metropole GmbH.

§ 108 Elektronische Signaturen

Soweit die Medi Metropole GmbH elektronische Signaturen oder digitale Zustimmungsverfahren einsetzt, können diese – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt werden.

§ 109 Speicherung digitaler Vorgänge

Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, elektronische Vertragsabschlüsse, Zustimmungen, Signaturen, Protokolle, Zugriffe und sonstige digitale Vorgänge im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu dokumentieren und zu speichern.

§ 110 Schlussbestimmungen dieses Kapitels

Die Regelungen dieses Kapitels ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche digitalen Bildungsangebote der Medi Metropole GmbH. Zwingende gesetzliche Vorschriften sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Kapitel X

Organisation, Qualitätsmanagement und besondere Bestimmungen

§ 111 Qualitätsmanagement

(1) Die Medi Metropole GmbH betreibt ein kontinuierliches Qualitätsmanagement zur Sicherstellung und Weiterentwicklung ihrer Bildungsmaßnahmen.

(2) Hierzu können insbesondere durchgeführt werden:

  • interne Qualitätskontrollen,
  • Teilnehmerbefragungen,
  • Dozentenbewertungen,
  • interne Audits,
  • Auswertungen von Prüfungsergebnissen,
  • Optimierung von Lehrplänen,
  • Aktualisierung von Schulungsunterlagen.

(3) Hieraus entsteht kein individueller Anspruch des Teilnehmers auf bestimmte organisatorische Maßnahmen.

§ 112 Änderungen gesetzlicher Vorgaben

(1) Ändern sich gesetzliche Vorschriften, behördliche Anforderungen oder Vorgaben der zuständigen Prüfungs- oder Zertifizierungsstellen, ist die Medi Metropole GmbH berechtigt, die Bildungsmaßnahme entsprechend anzupassen.

(2) Hierzu gehören insbesondere Änderungen von

  • Unterrichtsinhalten,
  • Unterrichtsdauer,
  • Lehrplänen,
  • Prüfungsanforderungen,
  • Dokumentationspflichten,
  • Anwesenheitsvorgaben.

§ 113 Änderungen von Dozenten

Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, eingesetzte Dozenten jederzeit durch fachlich geeignete Personen zu ersetzen.

Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

§ 114 Änderungen von Unterrichtsorten

Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Unterrichtsräume oder Veranstaltungsorte aus organisatorischen Gründen zu wechseln, sofern dies für die Teilnehmer zumutbar ist und das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt wird.

§ 115 Mindestteilnehmerzahl

(1) Die Durchführung einzelner Lehrgänge kann vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden.

(2) Wird diese nicht erreicht, kann die Medi Metropole GmbH den Lehrgang absagen, verschieben oder mit einem anderen Lehrgang zusammenlegen.

(3) Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden nach Wahl der Medi Metropole GmbH erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 116 Lehrmaterial

(1) Art und Umfang der ausgegebenen Lehrmaterialien bestimmen sich ausschließlich nach dem jeweiligen Lehrgang.

(2) Ein Anspruch auf bestimmte Bücher, digitale Inhalte oder Unterlagen besteht nur, wenn diese ausdrücklich Bestandteil des Vertrages sind.

§ 117 Evaluation

Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Teilnehmer um freiwillige Bewertungen und Feedback zur Qualität der Bildungsmaßnahmen zu bitten.

§ 118 Beschwerden

(1) Beschwerden sollen möglichst unverzüglich schriftlich oder in Textform gegenüber der Schulungsleitung angezeigt werden.

(2) Die Medi Metropole GmbH wird eingehende Beschwerden prüfen und nach Möglichkeit einer sachgerechten Lösung zuführen.

§ 119 Änderungen der AGB

(1) Für zukünftige Vertragsabschlüsse kann die Medi Metropole GmbH diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an gesetzliche Änderungen, neue Rechtsprechung oder organisatorische Entwicklungen anpassen.

(2) Änderungen bereits bestehender Verträge erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 120 Speicherung von Nachweisen

Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, Nachweise über

  • Teilnahme,
  • Prüfungen,
  • Anwesenheit,
  • Zertifikate,
  • elektronische Zustimmungen,
  • Dokumentenempfang

im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu speichern.

§ 121 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Soweit gesetzlich zulässig und der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.

Kapitel XI

Besondere Bestimmungen für den Schulungsbetrieb

§ 122 Pünktlichkeit

(1) Der Teilnehmer hat rechtzeitig zum Unterricht zu erscheinen.

(2) Wiederholte Verspätungen können dokumentiert werden.

(3) Soweit gesetzliche Anwesenheitspflichten bestehen, können Verspätungen als Fehlzeit berücksichtigt werden.

§ 123 Mobiltelefone

(1) Während des Unterrichts sind Mobiltelefone lautlos zu schalten.

(2) Telefonate dürfen ausschließlich außerhalb der Unterrichtsräume geführt werden.

(3) Während Prüfungen gelten ausschließlich die jeweiligen Prüfungsbestimmungen.

§ 124 Elektronische Geräte

Laptops und Tablets dürfen ausschließlich für schulungsbezogene Zwecke verwendet werden.

Eine Nutzung, welche den Unterricht stört oder andere Teilnehmer beeinträchtigt, ist unzulässig.

§ 125 Internetzugang

Der durch die Medi Metropole GmbH bereitgestellte Internetzugang dient ausschließlich Ausbildungszwecken.

Untersagt ist insbesondere

  • Filesharing
  • illegale Downloads
  • Streaming zu privaten Zwecken
  • Hacking
  • Manipulationen
  • rechtswidrige Inhalte.

§ 126 Sauberkeit

Die Unterrichtsräume sind pfleglich zu behandeln.

Verunreinigungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen.

§ 127 Rauchverbot

In sämtlichen Unterrichts- und Praxisräumen gilt Rauchverbot.

Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich gekennzeichnete Bereiche.

§ 128 Speisen und Getränke

Speisen und Getränke dürfen nur in hierfür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.

Im Bereich medizinischer Geräte sowie in Praxisräumen können weitergehende Hygienevorschriften gelten.

§ 129 Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung der Medi Metropole GmbH zulässig.

Hiervon ausgenommen sind gesetzlich geschützte Assistenztiere.

§ 130 Fundsachen

Fundsachen sind unverzüglich im Sekretariat oder bei der Schulungsleitung abzugeben.

Nicht abgeholte Gegenstände werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

§ 131 Fotografieren

Das Fotografieren in Unterrichts- und Praxisräumen bedarf der vorherigen Zustimmung der Medi Metropole GmbH und der betroffenen Personen, soweit deren Rechte berührt werden.

§ 132 Besucher

Besucher dürfen Unterrichtsräume ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der Schulungsleitung betreten.

§ 133 Praktische Übungen

Praktische Übungen erfolgen ausschließlich unter Aufsicht qualifizierter Dozenten.

Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung sämtlicher Sicherheits- und Hygienevorschriften.

§ 134 Modelle

Werden für praktische Übungen Modelle eingesetzt, sind deren Persönlichkeitsrechte sowie datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.

§ 135 Hygiene

Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften.

Hierzu gehören insbesondere

  • Händedesinfektion
  • Schutzkleidung
  • Einmalmaterialien
  • Gerätereinigung
  • Flächendesinfektion.

§ 136 Arbeitsmittel

Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind sorgfältig zu behandeln.

Nach Beendigung des Unterrichts sind diese vollständig zurückzugeben.

§ 137 Schließfächer

Soweit Schließfächer zur Verfügung gestellt werden, erfolgt deren Nutzung auf eigene Gefahr.

§ 138 Parkplätze

Zur Verfügung gestellte Parkplätze begründen keinen Anspruch auf Bewachung.

Es gelten die jeweiligen Verkehrsregeln des Geländes.

§ 139 Videoüberwachung

Soweit auf dem Gelände Videoüberwachung erfolgt, richtet sich diese nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die betroffenen Bereiche werden entsprechend gekennzeichnet.

§ 140 Schlussbestimmungen dieses Kapitels

Dieses Kapitel ergänzt die organisatorischen Regelungen der Medi Metropole GmbH und dient der Gewährleistung eines sicheren, geordneten und störungsfreien Schulungsbetriebes.

Kapitel XII

Schlussbestimmungen

§ 141 Rangfolge der Vertragsunterlagen

(1) Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind in folgender Reihenfolge:

  1. Individueller Schulungsvertrag
  2. Individuelle Zusatzvereinbarungen
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  4. Gebührenordnung
  5. Prüfungsordnung
  6. Hausordnung
  7. IT- und Medienordnung
  8. Datenschutzinformationen
  9. Organisatorische Hinweise der Medi Metropole GmbH

(2) Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen sämtlichen Vertragsregelungen vor.

§ 142 Textform

(1) Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, können Erklärungen in Textform erfolgen.

(2) Hierzu zählen insbesondere

  • E-Mail
  • digitale Formulare
  • Schülerportal
  • elektronische Signaturen

soweit gesetzlich zulässig.

§ 143 Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer verpflichtet sich,

  • Änderungen seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen,
  • Änderungen seiner E-Mail-Adresse mitzuteilen,
  • Änderungen seiner Telefonnummer mitzuteilen,
  • Änderungen seines Namens mitzuteilen,
  • Änderungen prüfungsrelevanter Daten unverzüglich bekanntzugeben.

§ 144 Kommunikation

Mitteilungen der Medi Metropole GmbH gelten als zugegangen, wenn sie

  • an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse,
  • über das Schülerportal,
  • oder an die zuletzt bekannte Postanschrift

übermittelt wurden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 145 Digitale Zustimmung

Soweit die Medi Metropole GmbH digitale Zustimmungsverfahren verwendet, gelten diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als Nachweis der jeweiligen Zustimmung.

Hierzu können insbesondere gespeichert werden:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • IP-Adresse
  • Benutzerkonto
  • Dokumentenversion
  • digitale Signatur

§ 146 Elektronische Archivierung

Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt,

sämtliche Verträge,

Teilnahmebescheinigungen,

Rechnungen,

Prüfungsunterlagen,

Zustimmungen,

Kommunikationsnachweise

sowie sonstige vertragsrelevante Dokumente elektronisch zu archivieren.

§ 147 Verjährung

Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 148 Außergerichtliche Streitbeilegung

Soweit gesetzlich vorgesehen, informiert die Medi Metropole GmbH über bestehende Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Medi Metropole GmbH sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt.

§ 149 Änderungen der Unternehmensstruktur

Änderungen der Firma, der Rechtsform, der Geschäftsführung, der Gesellschafterstruktur oder der Standorte der Medi Metropole GmbH berühren die Wirksamkeit bestehender Verträge grundsätzlich nicht.

§ 150 Datenschutzrechtliche Zusammenarbeit

Der Teilnehmer verpflichtet sich,

bei datenschutzrechtlichen Anfragen mitzuwirken,

fehlerhafte Daten unverzüglich berichtigen zu lassen,

unberechtigte Datenzugriffe unverzüglich mitzuteilen.

§ 151 Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

§ 152 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 153 Änderungen der AGB

(1) Die Medi Metropole GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsverhältnisse an gesetzliche Änderungen, gerichtliche Entscheidungen oder organisatorische Entwicklungen anzupassen.

(2) Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 154 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Sie gelten für sämtliche ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Schulungsverträge der Medi Metropole GmbH.

Frühere Fassungen verlieren mit Inkrafttreten dieser Version ihre Gültigkeit, soweit sie durch diese ersetzt werden.

Anlage A

Definitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:

Bildungsträger Medi Metropole GmbH.

Teilnehmer Jede natürliche oder juristische Person, die eine Bildungsmaßnahme bucht oder besucht.

Bildungsmaßnahme Jede Aus-, Fort-, Weiterbildungs-, Fachkunde-, NiSV-, Online-, Hybrid- oder Präsenzveranstaltung.

Schülerportal Das digitale Lern- und Verwaltungsportal der Medi Metropole GmbH.

Digitale Lernplattform Alle durch die Medi Metropole GmbH bereitgestellten elektronischen Systeme zur Durchführung der Bildungsmaßnahmen.

Prüfungsstelle Interne oder externe Einrichtungen, welche Prüfungen oder Zertifizierungen durchführen.

Anlage B

Dokumentenversion

Dokument:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Medi Metropole GmbH

Version:

3.0

Gültig ab:

Freigegeben durch:

Geschäftsführung

Dokumentenverantwortlicher:

Änderungsstand:

Version 1.0

Version 2.0

Version 3.0

Weitere Änderungen werden dokumentiert und archiviert.